Paragraph 219 streichen, nicht ergänzen!

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Bisher war es Ärzten und Krankenhäusern untersagt, Informationen über Abtreibungen zu geben. Nun hat sich die Bundesregierung nach monatelangem Streit um Paragraph 219a des Strafgesetzbuches „verständigt“. Das Kabinett hat auf eine „Reform der Aufklärung für Schwangerschaftsabbrüche“ zugestimmt.
Ärzte und Krankenhäuser dürfen künftig darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Wir als Bundesverband der Migrantinnen können diese sog. Reform nicht begrüßen. Statt diesen frauenfeindlichen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, führt die Regierung einen zusätzlichen Paragraphen ein, der das grundsätzliche Problem nicht löst und der “Abschreckungspolitik” von Schwangerschaftsabbrüchen nichts entgegen setzt.

Wir fordern die Streichung der Paragraphen 218 und 219a und setzen uns für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein! Wir Frauen sind in der Lage selbst zu entscheiden, ob wir ein Kind gebären möchten oder nicht. Es ist nicht berechtigt, über das Selbstbestimmungsrecht, über den weiblichen Körper und die Lebensplanung der Frauen zu entscheiden. Des Weiteren wäre die Streichung der Paragraphen ein klares Zeichen gegen rückschrittliche, rechtspopulistische und frauenfeindliche Kräfte.

Deshalb begnügen wir uns nicht mit einer Aufklärung. Wir fordern das Recht selbst und frei zu entscheiden. Es ist unser Körper, unsere Entscheidung, unser Wille – deshalb fordern wir die Paragraphen 218, 219a ersatzlos zu streichen, nicht zu ergänzen!

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