§ 218 ersatzlos streichen!

Vor gut einem Jahr hatte die Ampel-Koalition eine Expertenkommission berufen, die prüfen sollte, ob Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnte. Die Kommission besteht hauptsächlich von Expert*innen aus Medizin, Sozial- und Rechtswissenschaften.

Die eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen und diesen Zeitraum sogar zu erweitern.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche verboten. Sie werden laut Paragraf 218 im Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Eine Unterbrechung der Schwangerschaft bis zur zwölften Woche bleibt dann straffrei, wenn die Frau eine vorherige Beratung nachweisen kann. Sie ist ebenfalls straffrei, wenn die körperliche und seelische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.

In Deutschland bieten immer weniger Mediziner*innen Schwangerschaftsabbrüche an. Krankenhäuser weigern sich einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Viele Schwangere müssen einen Abbruch selbst bezahlen.

Den Schwangerschaftsabbruch als Straftatbestand einzustufen sei verfassungsrechtlich, völkerrechtlich und europarechtlich nicht mehr haltbar, so die Kommission.

Wir als Bundesverband der Migrantinnen unterstützen die Empfehlung der Kommission und fordern eine Entkriminalisierung der Schwangerschaftsabbrüche und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung! Der Paragraf 218 ist ersatzlos zu streichen, auch bedarf es keiner sonstigen Fristenregelungen und Beratungspflichten.

Lediglich der gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführte Abbruch ist als Straftatbestand gegenüber der Schwangeren zu ahnden und zu bestrafen.

Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der medizinischen Grundversorgung werden und die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Es braucht verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu Schwangerschaftsabbrüchen für medizinische Fachberufe.

Seit 150 Jahren stellt der Paragraf 218 Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, seit mehr als hundert Jahren kämpfen Frauen, Aktivistinnen, Frauenverbände, Bündnisse dagegen an. Es geht um das Recht der Frau, selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sie eine Schwangerschaft austragen möchte oder nicht.

Die Bundesregierung ist dazu angehalten zügig einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um den noch aus der Kaiserzeit stammende, den frauenfeindlichen § 218 noch in dieser Legislaturperiode zu streichen.