Wir stehen zusammen! Nein zu Gewalt gegen Frauen!

Es ist wieder soweit. Am 14. Februar weltweit Frauen den „One Billion Rising Day“. Frauen stehen auf gegen Gewalt, sie tanzen gegen jegliche Angriffe auf ihren Körper und auf ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. 

Wir stehen auf. Wir gehen raus. Wir tanzen zusammen. Wir zeigen unseren bunten Protest. Hier und anderswo. 

 Wir Frauen im Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland unterstützen die Kampagne „One Billion Rising“ und beteiligen uns an den Aktionen vor Ort. Denn Gewalt gegen Frauen stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar. Auch in Deutschland ist von keiner konsequenten Bekämpfung von Gewalt und effektivem Schutz von betroffenen Frauen zu sprechen, was ein klares Armutszeugnis darstellt. Während die Zahl der Gewaltfälle stetig steigt und die Täter noch brutaler gegen die Opfer vorgehen, wird der Opferschutz seit Jahren gekürzt und Frauenhäuser werden geschlossen. Jährlich fliehen mehr als 45.000 Frauen mit ihren Kindern in Frauenhäuser. Tausende verharren jedoch vor den Türen der Hilfseinrichtungen, weil es einfach keinen freien Platz mehr gibt.

Gewalt bekämpfen – nicht zulasten von MigrantInnen! 

Anfang Juli 2016 hatte der Bundestag das Sexualstrafrecht erneuert, das am 10.11.2016 in Kraft getreten ist. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde somit gesetzlich verankert. Ein großer Erfolg! Ab sofort gilt, dass ein „Nein“ ausreicht, um sexuelle Belästigung und Übergriffe unter Strafe zu stellen. Ernüchternd ist jedoch die Tatsache, dass die Erneuerung gleichzeitig an aufenthaltsrechtliche Verschärfung gekoppelt wurde und so der Weg für leichtere Abschiebungen geöffnet wurde.

Gewalt gegen Frauen einschließlich der sexuellen Nötigung ist ein Verbrechen, deren Wurzeln tief verankert ist in überkommenen, patriarchalischen Denk- und Verhaltensweisen – unabhängig von Herkunft, Kultur, Religion und Bevölkerungsgruppe. 

Die Kürzungen im Bereich der Frauen- und Mädchenhäuser führen nur zu einer Verschlechterung der Situation von Betroffenen. Die finanzielle Förderung von Beratungs- und Mädchenhäusern muss gewährleistet werden!

OBR_2017

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