NEIN ZU GEWALT GEGEN FRAUEN

Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Frauenmorde und strukturelle Gewalt sind in Deutschland und weltweit allgegenwärtig. Gewalt hat viele verschieden Formen und die Frauenmorde sind nur die Spitze des Eisbergs. Obwohl sie in allen sozialen Schichten vorkommt, wird Gewalt gegen Frauen immer noch häufig verschwiegen, bagatellisiert oder als „Beziehungstat“ in die Privatsphäre abgeschoben. Aber Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist körperlich und psychisch verletzend, kann tödlich enden und sie ist strafbar!
Alle Formen von Gewalt gegen Frauen sind eingebettet in patriarchalische Kontroll- und Dominanzmuster. Häusliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, weibliche Genitalverstümmelung, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel, Belästigung und Stalking, auch im digitalen Raum, all das ist Alltag für viele Frauen weltweit.
Die Zahlen der Gewaltdelikte steigen an. Alle 72 Stunden geschieht in Deutschland ein Mord an einer Frau. 103 Frauen wurden bi jetzt in diesem Jahr von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet und 120 weitere Frauen lebensgefährlich verletzt.
Hinzu kommt die anhaltende COVID-19 Pandemie, die eine nachweisbare Zunahme von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt weltweit offenbart. Mit den zahlreichen Einschränkungen des privaten und beruflichen Lebens, wirkt sich häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt auch gegen Kinder und Jugendliche aus.
Eine effektive Bekämpfung jeglicher Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen soll die Istanbul-Konvention ermöglichen. Diese umfasst zahlreiche Instrumente, um Frauen und Mädchen wirksam vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Für eine Erfolg versprechende Umsetzung bedarf es jedoch mehr als bloße Lippenbekenntnisse. Die Umsetzung des Abkommens in der Praxis bleibt noch weit hinter der Verpflichtungserklärung.
Frauen und Frauenorganisationen machen international immer wieder auf die akute Lage aufmerksam und kämpfen gegen die massiven Einschränkungen ihrer Rechte.
Nachdem Austritt der Türkei aus der Istanbul – Konvention ist zu befürchten, dass weitere Länder folgen werden. Mehrere Länder haben Zweifel an dem Abkommen geäußert und so prüft auch Polen derzeit einen möglichen Austritt. Der Rückzug der Türkei und Ankündigungen anderer Staaten, die Konvention nicht zu ratifizieren, dürfen von der europäischen Staatengemeinschaft nicht hingenommen werden. Die steigenden Zahlen der Gewaltopfer und Frauenmorde zeigen dringenden Handlungsbedarf! Deutschland muss seinen internationalen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nachkommen und sich für den Beitritt der EU zum wichtigsten Gewaltschutz-Übereinkommen Europas einsetzen!
Frauen, die Gewalt erleben, stehen vor einem Berg an Herausforderungen und fühlen sich oft alleine. Aus der Gewaltspirale auszubrechen, heißt auch ein unabhängiges Leben führen und finanzieren zu können. Oftmals erschweren die Lebensbedingungen und fehlenden Hilfsangebote für Frauen, den möglichen Schritt zur Unabhängigkeit.
Auch in Deutschland sind die Hilfestrukturen für gewaltbetroffene Frauen lückenhaft und unterfinanziert. Der Schutz aller Frauen vor Gewalt ist ein bedeutender Grundsatz der Istanbul-Konvention. Mit dem Vorbehalt gegen Artikel 59 ist es gewaltbetroffenen Migrantinnen allerdings nicht möglich einen eigenständigen Aufenthaltstitel unabhängig vom Ehemann, zu erhalten. Weltweit werden die Rechte der Frauen eingeschränkt um eine rückschrittliche Frauenpolitik voranzutreiben, aber die Proteste nehmen zu.
Wir, als Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V. solidarisieren uns mit allen Frauen weltweit im Kampf für ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben.
Wir fordern:
•Eine aktivere und entschiedenere Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

•Die vorbehaltlose und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention
•Ausbau und Unterstützung der Finanzierung von Frauenhäusern

pdf: Gewalt

 

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