Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck patriarchaler Macht über das Leben und über den Körper der Frau. Weltweit werden eine Milliarde Frauen in ihrem Leben vergewaltigt oder geschlagen. Sie ist kein spezifisches Migrantinnenproblem und darf auch von Politik, Medien und Öffentlichkeit nicht für diskriminierende Gesetze und Meinungsbilder missbraucht und/oder instrumentalisiert werden. In Deutschland ist fast jede vierte Frau von häuslicher Gewalt betroffen. Jährlich fliehen mehr als 45.000 Frauen mit ihren Kindern in Frauenhäuser. Tausende verharren jedoch vor den Türen der Hilfseinrichtungen, weil es einfach keinen freien Platz mehr gibt.
Gewalt an Frauen ist keine Privatangelegenheit!
Die Situation ist angespannt. Seit Jahren leiden Frauenhäuser und Beratungsstellen unter finanziellen Kürzungen – mit fatalen Folgen auf die betroffenen Frauen. In vielen Kommunen beklagen viele Frauenhäuser über fehlende Plätze, über unbezahlbaren Wohnraum für schutzsuchende Frauen, über erhebliche Belastungen beim Personal, über schlechte Bezahlung der Arbeitsplätze und fehlende finanzielle Unterstützung. Anfang Juli 2016 hatte der Bundestag das Sexualstrafrecht erneuert, das am 10.11.2016 in Kraft getreten ist. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde somit gesetzlich verankert. Die eigentlichen Streiterinnen dieses Grundsatzes sind Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, die seit Jahren forderten, dass ein „Nein“ ausreicht, um sexuelle Belästigung und Übergriffe unter Strafe zu stellen. Ernüchternd ist jedoch die Tatsache, dass diese Erneuerung gleichzeitig an aufenthaltsrechtliche Verschärfung gekoppelt wurde und so der Weg für leichtere Abschiebungen geöffnet wurde.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2016 verstärken wir unsere Stimmen gegen die Diskriminierungen von Frauen und fordern effektiven und präventiven Schutz für gewaltbetroffene Frauen. Wir fordern:
- Konsequente und effiziente Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen!
- Finanzierung und Ausweitung der Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen!
- Gute, tarifgerechte Bezahlung der Arbeitsplätze in den Frauenhäusern/-einrichtungen und
- das ehegattenunabhängige Aufenthaltsrecht für hinzugezogene Frauen aus dem Ausland!
Blickwechsel: Beschämend und Scheußlich. AKP Regierung will Vergewaltiger schützen.
In der Nacht des 17.November haben AKP-Abgeordnete einen beschämenden Gesetzesentwurf zur „Heilung von Sexualtätern durch Heirat“ eingereicht. Das türkische Parlament billigte in erster Lesung den Entwurf, wonach die Verurteilung wegen sexueller Übergriffe gegen Minderjährige aufgehoben werden kann, wenn der Täter sein Opfer heiratet. Das schändliche Papier macht damit nicht nur die Kinderehe salonfähig, sondern billigt Sexualtätern einen scheußlichen Freischein für Verbrechen am Leben und Körper der Frauen und Mädchen zu. Bereits im Juli 2016 hatte das türkische Verfassungsgericht ein Gesetz aufgehoben, das sexuelle Handlungen mit Kindern unter 15 Jahren als „sexuellen Missbrauch“ wertet. Wir Frauen im Bundesverband der Migrantinnen schließen uns dem Protest unserer Kolleginnen in der Türkei an und fordern die sofortige Rücknahme des Gesetzesentwurfs.
Nein zu Vergewaltigung, Kindermissbrauch und Straffreiheit für Vergewaltiger!
Bundesverband der Migratinn2525. n Deutschland e