Ausnahmen vom Mindestlohn: neues Einfallstor für Lohndiskriminierung von Frauen Von einer Protestkundgebung begleitet fanden heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Anhörungen zum gesetzlichen Mindestlohn statt. Denn vor dem Paul-Löbe-Haus erklärten hunderte TeilnehmerInnen eines breiten Bündnisses ihren grundsätzlichen Widerstand gegen Ausnahmen beim Mindestlohn. Für den Deutschen Frauenrat sagte die Geschäftsführerin Henny Engels: „Wir lehnen Ausnahmen beim Mindestlohn grundsätzlich ab, den sie öffnen nur ein neues Einfallstor zur Lohndiskriminierung von Frauen, so wie es heute bereits die ‚Aushilfslöhne‘ beim Minijob sind“. Umso weniger akzeptieren wir die geplanten Ausnahmen vom Mindestlohn. Denn sie schaffen nur neue Ungerechtigkeiten. Für uns, die größte Frauenlobby hierzulande, gilt der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht nur zwischen den Geschlechtern. Dieser Grundsatz muss für jeden Arbeitsplatz Gültigkeit haben; für jede beschäftigte Person – unabhängig von ihrem Alter und ihrem Status als Beschäftigte,“ so Engels. Deshalb fordere der Deutsche Frauenrat, wie alle PartnerInnen in diesem Bündnis: „Mindestlohn für alle – ohne Wenn und Aber!“