Wir solidarisieren uns mit Kristina Hänel!

Notfallmedizinerin wurde wegen Verstoß gegen Paragraf 219 rechtskräftig verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ihre Revision verworfen. Nun will Kristina Hänel vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Mit der Änderung des Paragrafen 219a hat der Gesetzgeber  bereits sachliche Informationen über die Methoden unter Strafe gestellt. Kristina Hänel ist nun gezwungen sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch von ihrer Website zu nehmen, die ungewollt schwangeren Frauen half für sich selbst die richtige Praxis oder Methode zu wählen. 

     Der Paragraf 219a erschwert Frauen den Zugang zu sachlichen Informationen über konkrete Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs und kriminalisiert Ärzte und Ärztinnen. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland bevormundet ungewollt Schwangere und behindert die Arbeit von Ärzten. Frauen brauchen diesbezüglich umfassende Informationsfreiheit um entscheiden zu können, welchen Arzt sie aufsuchen wollen. In Zeiten der Pandemie erschwert sich der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und die Betroffenen sind zusätzlichen Einschränkungen und Gefahren ausgesetzt. 

     Wir, als Bundesverband der Migrantinnen solidarisieren und mit Kristina Hänel und rufen alle Menschen dazu auf ihre Informationen zu verbreiten. Diese sind unter folgendem Link in drei Sprachenverfügbar:  https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2021/01/19/informationen-zum-schwangerschaftsabbruch/  Während andere Länder  wie Irland, Argentinien, Südkorea  die Gesetze liberalisiert,  gibt es nirgends sonst wo einen Strafrechtsparagraphen, der sachliche Informationen verbietet. Wir fordern die ersatzlose Streichung des Paragrafen 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch.

21.01.2021- Bundesverband der Migrantinnen

pdf: Soli

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