Kristina Hänel ist seit längerer Zeit im Fokus der Berichterstattung. Die Gießener Ärztin war verurteilt worden, weil sie laut Gericht und Staatsanwaltschaft gegen den Paragraphen 219a, der das Werben für Schwangerschaftsabbrüche untersagt, verstoßen hätte. Frau Hänel hatte auf ihrer Homepage Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung gestellt. Der umstrittene Prozess gegen sie hat nicht nur die … Das Problem ist das Gesetz weiterlesen
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