Türkei darf die Istanbul-Konvention nicht aufheben! 

Die Istanbul-Konvention schützt Leben! 

Der Europarat hat 2011 die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet und 33 Staaten davon haben sie ratifiziert. Die Konvention beinhaltet 81 Artikel mit umfassenden Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zum Schutz der Betroffenen.

Zudem ist in dem Übereinkommen die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert. 

Istanbul-Konvention in Deutschland

Seit dem 1. Februar 2018 verpflichtet die Istanbul-Konvention auch in Deutschland Bund, Länder und Kommunen, umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt jedweder Art, zur Unterstützung und Schutz der Betroffenen sowie zur Bestrafung der Täter zu ergreifen. Dennoch wird auch in Deutschland die Istanbul-Konvention nicht konsequent umgesetzt. Jeden dritten Tag wird auch hier eine Frau Opfer von Gewalt. Es gibt zu wenig Frauenhäuser, die Täter werden nicht ausreichend bestraft und die Rechte der Migrant*innen und geflüchteten Frauen werden eingeschränkt. Dadurch sind diese bereits von Gewalt betroffenen Frauen weiterhin einem hohen Risiko ausgesetzt.

Kündigung der Istanbul-Konvention in der Türkei in Sicht

Die Türkei unterzeichnete als erstes Land das Übereinkommen. 2012 wurde der Vertrag im Parlament ratifiziert. In der Türkei sind Gewaltexzesse an Frauen ebenfalls keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Plattform “Wir werden Frauenmorde stoppen” 474 Morde an Frauen registriert. Trotz der schockierenden Zahlen,wird derzeit über die Kündigung der Istanbul-Konvention diskutiert.

Während die Zahl der tödlichen Übergriffe an Frauen in der Türkei und tägliche Gewalt steigen, arbeitet die AKP-Regierung frauen- und menschenrechtsverachtende Gesetzesentwürfe aus. Der Missbrauch von Kindern soll nicht mehr unter Strafe stehen, wenn Opfer und Täter heiraten. In dem Gesetzesentwurf heißt es, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen könnten rückwirkend für straffrei erklärt werden, wenn der Altersunterschied zwischen den beiden nicht mehr als fünfzehn Jahre beträgt, das Opfer den Täter nicht angezeigt hat und einer Ehe zustimmt.

Wir, als Bundesverband der Migrantinnen, verfolgen diese Situation mit großer Besorgnis. Die Zahl der gewalterlebenden Frauen wird in der Türkei weiter steigen. Patriarchalisches, rückschrittliches, fundamentalistisches Gedankengut wird durch die AKP-Politik verstärkt durchgesetzt. Zudem bedeutet die Kündigung der Istanbuler-Konvention die Missachtung der jahrelang geführten zivilgesellschaftlichen Frauenbewegung in der Türkei. 

Wir solidarisieren uns mit der Frauenbewegung in der Türkei, die sich gegen die Aufhebung der Istanbul-Konvention einsetzt. 

Wir fordern die Garantie und Überprüfung der Umsetzung der Istanbul-Konvention ohne Vorbehalte in allen Ländern, die den Vertrag unterzeichnet haben.

Istanbul

,