Weg mit § 218!

Bald soll das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche fallen. Am Montag legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Gesetzentwurf vor, um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs  zu streichen. Wenn Ärzte öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ist das bislang strafbar. Die Ampel-Parteien wollen den entsprechenden Paragrafen 219a nun abschaffen, das ist zwar löblich aber schon längst überfällig. Das Hauptproblem ist damit auch nicht gelöst. Nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB) sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1871 in Deutschland noch immer eine Straftat, ein Relikt des Deutschen Kaiserreichs, welches Frauen immer noch kriminalisiert und das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung beraubt.  Die Fremdbestimmung über Frauen und ihren Körper muss ein Ende haben. Die entsprechenden Paragrafen müssen endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

Die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen ist zwar in den Programmen von SPD und Grünen als Ziel formuliert, jedoch ist nur eine Kommission geplant, die diese Möglichkeit prüfen soll und damit das Vorhaben nur verzögert.  Äußerst dringlich scheint die Abschaffung des Paragrafen 218 für die Ampel Koalition offensichtlich nicht zu sein. 

Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich entkriminalisiert werden!

Wir Frauen des Bundesverbandes der Migrantinnen in Deutschland e.V. fordern das Recht auf körperliche Selbstbestimmung für alle Menschen!

Schwangerschaftsabbrüche müssen in das Medizinstudium von Ärzt*innen aufgenommen werden.

Frauen brauchen kostenlose, sichere  und leicht zugängliche Möglichkeiten zu Schwangerschaftsabbrüchen und ausreichend Informationen über Methoden. 

Beratung und kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln pdf: 2022-1-wegmit218

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