Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen – weltweit und in Deutschland. Zwei Jahre nach Ausbruch der landesweiten der “Frau, Leben, Freiheit”-Proteste, bestehen im Iran weiterhin, die Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen in den Gesetzen und der Rechtsprechung. Die Taliban greifen in Afghanistan weiter unerbittlich die Körper und Autonomie afghanischer Frauen an. Neue Gesetze verbieten öffentliches Singen, Sprechen und Zeigen des Gesichts. Auch in der Türkei schockiert die Brutalität bei einer Reihe von Femiziden. 295 Morde und 184 verdächtige Todesfälle hat die Plattform „Wir werden Frauenmorde stoppen“ in den ersten neun Monaten dieses Jahres registriert. Aktivistinnen machen die Regierung für die Zunahme der Gewalt verantwortlich. Die weltweit aktuellen Entwicklungen, die Wahlergebnisse in den USA und das Erstraken rechter Parteien in Europa, zeigen die weltweite Verschlechterung der Frauenrechte und den fehlenden Schutz vor Gewalt gegen Frauen auf.
Gewalt gegen Frauen und Kinder im Krieg
Sexualisierte Kriegsgewalt gegen Frauen und Mädchen passiert jeden Tag, überall auf der Welt. Die Zahl der Menschen, die weltweit vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute. Der Krieg in Gaza ist für Familien verheerend und für die Kinder eine Hölle auf Erden. Jeder Tag ist für sie ein Kampf ums Überleben. An keinem Ort sind sie sicher. Tausende Kinder und Jugendliche wurden bei den Angriffen getötet und verletzt. Die Grundversorgung ist zusammengebrochen. Es gibt kaum noch sauberes Trinkwasser, Lebensmittel und Medikamente. Rund zwei Millionen Menschen mussten vor der Gewalt fliehen, die Hälfte von ihnen sind Kinder. Durch die seit Monaten anhaltenden Luftangriffe sind unzählige Kinder traumatisiert und verängstig, so berichtet Unicef.
Über die Hälfte der Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und September 2024 in Deutschland zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt haben, waren Frauen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Frauen, die vor geschlechtsspezifischer Verfolgung fliehen, bekommen in vielen Fällen keinen asylrechtlichen Schutz, obwohl die Istanbul Konvention in Artikel 60 dazu verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt als eine Form der Verfolgung bei der Prüfung des Flüchtlingsstatus anzuerkennen.
Häusliche Gewalt nimmt zu
Betroffen von häuslicher Gewalt sind Frauen und Mädchen aus allen sozialen Schichten, aller Altersgruppen und Bildungsbiografien, Geflüchtete und welche mit und ohne Migrationshintergrund. Erstmals waren in Deutschland im vergangenen Jahr über eine Viertelmillion Menschen von Häuslicher Gewalt betroffen, genau 256.276. Diese Zahl geht aus dem aktuellen “Bundeslagebild Häusliche Gewalt” hervor, das Anfang Juni 2024 vorgestellt wurde. Die Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. 70,5 Prozent der Betroffenen waren Frauen. In Deutschland wird beinahe jeden Tag eine Frau getötet. 360 Femizide im Jahr 2023 sagt das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA). Hinzu kommen 578 versuchte Femizide.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention – Versprechungen müssen eingehalten werden!
Die Ampel-Koalition hat uns viele Versprechungen gemacht, die sie nicht eingehalten hat. Nach wie vor bestehen gravierende Defizite beim Schutz von gewaltbetroffenen Frauen. Der Schutzbedarf der Betroffenen – etwa durch Frauenhäuser – ist hoch. Dennoch fehlen bundesweit 14.000 Frauenhaus-Plätze. Auch wenn die Vorbehalte gegen Artikel 44 und Artikel 59 Abs.2&3 der Istanbul-Konvention fallen gelassen wurden, gibt es keine Reform des § 31 AufenthG. Dabei ist es dringend notwendig den Aufenthaltsstatus von gewaltbetroffenen Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte zu sichern.
Auch wenn die Ampel-Koalition abgedankt hat, gilt es jetzt noch dringlicher an unseren Forderungen festzuhalten. In Solidarität mit allen gewaltbetroffenen Frauen, rufen wir als Bundesverband der Migrantinnen alle dazu auf an den Kundgebungen und Veranstaltung zum Tag gegen Gewalt an Frauen zahlreich teilzunehmen!
Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz für ALLE, dass jetzt dringend verabschiedet werden muss!
Wir als Bundesverband der Migrantinnen fordern
• Die Sicherung des Aufenthalts von Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte
• Eine zuverlässige und ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen
• Die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention