In Deutschland sorgt schon lange das Werbeverbot für Abtreibungen für Kritik und Gerichtsverfahren. Der viel umstrittene § 219a verbietet die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch und macht Ärzt*innen strafbar, die über Abtreibungen informieren und sie durchführen. Inzwischen erklären sich immer weniger Ärzt*innen in Deutschland zu diesem Eingriff bereit. Sie werden in ihrem Medizinstudium dafür nicht ausreichend vorbereitet und ausgebildet und auch ethisch und moralisch unter Druck gesetzt. Im Herbst diesen Jahres sollte ein Vorschlag von der Bundesregierung zur Regelung des § 219a vorgelegt werden. Bis heute fehlt eine Regelung, die Ärzt*innen rechtliche Sicherheit schafft und Frauen uneingeschränkten Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche einräumt. Mit geschätzten 25 Millionen unsicheren Abtreibungen pro Jahr sind Schwangerschaftsabbrüche immer noch eine der häufigsten Todesursachen von Frauen weltweit.
In Polen protestierten dieses Jahr landesweit Zehntausende gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts. 200 Menschenrechts- und Frauenorganisationen unterstützten die Demonstration und schrieben in einem gemeinsamen Appell, dass durch die Gesetzesverschärfung die Gesundheit und das Leben der Frauen gefährdet wären. Der zuletzt eingereichte Gesetzesentwurf sieht vor, dass schwer kranke und missgebildete Föten in Zukunft kein Abtreibungsgrund mehr sind. Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas.
Am 25. Mai stimmten die Iren mit einer überwältigenden Mehrheit für die Aufhebung des Abtreibungsverbots. Bis Ende des Jahres soll nun das Parlament ein Gesetz verabschieden, das Abtreibung bis zur zwölften Woche nicht mehr unter Strafe stellt. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch lediglich aus medizinischen Gründen erlaubt. Die Frauen haben öffentlich über ihre Abtreibung gesprochen und mit ihrem Mut, ihrer Hartnäckigkeit und ihrer Offenheit diesen Volksentscheid bewirkt.
In Argentinien gingen Tausende von Menschen für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf die Straße. Dennoch sind Schwangerschaftsabbrüche weiterhin nur in Ausnahmefällen erlaubt. Anders als das Abgeordnetenhaus hat der Senat am 8. August gegen ein neues Gesetz gestimmt, womit Abtreibungen in Argentinien weiterhin kriminalisiert werden.
Die Situation der Frauen weltweit zeigt, dass in zwei Drittel der Länder, in denen die UN Daten erhoben hat, ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. In der Hälfte dieser Länder, wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung oder Inzest resultierte oder der Fötus lebensbedrohliche Defekte aufweist. Ein Drittel der Länder berücksichtigen auch ökonomische oder soziale Gründe. Die strengsten Regelungen gibt es in Ozeanien und Afrika, gefolgt von Lateinamerika und der Karibik. Länder, wie Chile, die Dominikanische Republik, El Salvador, Nicaragua, Malta und der Vatikan, verbieten einen Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen.
Einige Länder verfolgen nach wie vor die Politik, Schwangerschaftsabbrüche zu kriminalisieren und den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu erschweren. Auch Deutschland bleibt hier am Ball. Dabei müssen die Rechte aller Frauen uneingeschränkt respektiert werden. Jede Frau hat ausnahmslos das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann sie schwanger werden will. Frauen sind nicht bloße Geburtsmaschinen, die diesem einzigen Zweck dienen. Allem voran sind sie Menschen, die ein Recht auf ärztliche Versorgung, Körpermündigkeit und Selbstbestimmung haben. Daher darf weder die Frau, noch die Person, die den Abbruch vornimmt, strafrechtlich verfolgt werden.