Ende Oktober wurde eine Bewohnerin mit Migrationshintergrund und ihre beiden Kinder aus dem Frauenhaus in Hamburg nach Österreich abgeschoben. Wir sind erschüttert über das Vorgehen der Hamburger Ausländerbehörde mit polizeilicher Ingewahrsamnahme. Ende Oktober beabsichtigte die Bewohnerin des Frauenhauses bei einem Routinetermin ihre Duldung zu verlängern, dabei wurde sie mit ihren beiden Kindern in Gewahrsam genommen. Unter strenger Beobachtung durch mehrere Polizisten und Sicherheitspersonal wurde sie und ihre Kinder bewacht. Behandelt wie eine Schwerverbrecherin, musste sie sich bei einer Leibesvisitation ausziehen und hatte keinen Schutz der Privat- und Intimsphäre. Durch den Druck der Beamten war die Bewohnerin gezwungen, die Adresse des Frauenhauses mitzuteilen und verstieß damit gegen die wichtigste Grundregel zum Schutz der Frauenhäuser. Wie in einem Gefangenentransport wurde die Bewohnerin und ihre Kinder in einem Bus zur Abschiebung, in dem sich unverhältnismäßig viel Sicherheitspersonal und bewaffnete Beamte befanden, zu einem Treffpunkt gebracht, wo Mitarbeiterinnen des Frauenhauses ihr ihre persönlichen Sachen übergeben konnte.
Dies ist nicht die erste Abschiebung aus einem Schutzraum. Schon im Sommer 2021 hatte Hamburgs Ausländerbehörde eine Mutter und ihr Kind aus einer Unterkunft in Hamburg-Eppendorf abgeschoben, die speziell für geflüchtete Frauen eingerichtet wurde.
Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren (Ex-) Partner getötet. Diese menschenunwürdige Abschiebepraxis ignoriert den Schutzbedarf von Frauen und Kindern mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor Gewalt und stellt auch eine Bedrohung der Frauenhäuser dar.
Ausreispflichtige Personen, welche häusliche Gewalt erfahren, haben nach geltenden Recht kaum eine Aussicht auf die Sicherung ihres Aufenthalts. Artikel 4 der Istanbul-Konvention verpflichtet den Gesetzgeber ausdrücklich, Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu schützen, da häusliche Gewalt eine Menschrechtsverletzung darstellt. Im Fall der ehemaligen Bewohnerin des Frauenhauses, die inzwischen mit ihren Kindern in Österreich in eine Unterkunft gebracht wurde, hat der gewalttätige Ex-Partner ohne Probleme Zugang. Somit nimmt man in Kauf,Mutter und Kinder bewusst der Gefahr auszusetzen.
Auch wenn die Vorbehalte gegen Artikel 44 und Artikel 59 Abs.2&3 der Istanbul-Konvention fallen gelassen wurden, gibt es keine Reform des § 31 AufenthG. Dabei ist es dringend notwendig den Aufenthaltsstatus von gewaltbetroffenen Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte zu sichern.
Die Ampel-Koalition hat abgedankt und keines ihrer Versprechen eingelöst. Aber wir werden weiterhin an unseren Forderungen festhalten.
Es braucht ein Gewalthilfegesetz für ALLE und muss jetzt dringend verabschiedet werden!