Narin Arslan / Beyza Türkmen vom Netzwerk „Juristinnen mit Migrationshintergrund“ vom DJB
Die Debatte über Asyl und Migration hat mit dem politischen Dammbruch der CDU im Januar 2025 eine neue Eskalationsstufe erreicht. Der von Friedrich Merz initiierte Versuch, rechte, rassistische und diskriminierende Ideen durch den „5-Punkte-Plan“ sowie das sogenannte “Zustrombegrenzungsgesetz” salonfähig zu machen, scheiterte knapp. Besonders brisant war dabei die bewusste Zusammenarbeit mit der AfD, um das Gesetz durch den Bundestag zu bringen. Doch der Vorstoß war letztlich vor allem symbolischer Natur – Merz wusste, dass spätestens im Bundesrat die notwendige Mehrheit gefehlt hätte.
Der Plan sowie das Gesetz von Merz beinhalteten mehrere drastische Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts, um einige zu nennen:

- Ein faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Einreisedokumente.
- Sofortige Inhaftierung ausreisepflichtiger Personen.
- Straftäter*innen und Gefährder*innen sollen in zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bis zur Abschiebung oder freiwilligen Ausreise bleiben.
- Dauerhafte Grenzkontrollen an deutschen Grenzen.
- Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei.
- Streichung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.
Was als migrationspolitische Notwendigkeit verkauft wurde, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als rechtlich fragwürdiges und praktisch nicht umsetzbares Unterfangen.
Das Vorhaben, Personen ohne gültige Einreisedokumente pauschal die Einreise zu verwehren, steht im Widerspruch zum völkerrechtlichen Grundsatz des Non-Refoulement. Dieser besagt, dass niemand in einen Staat zurückgewiesen werden darf, in dem ihm grundlegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Daraus ergibt sich zwar nicht automatisch ein Anspruch auf Asyl, jedoch das Recht, vor einem möglichen Verfolgerstaat geschützt zu werden, und das Recht, dass das Anliegen der Person geprüft wird. Dieses Recht ist unter anderem in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und wird auch durch die Anti-Folter-Konvention besonders berücksichtigt. Gleichzeitig wird dieses Prinzip durch den strengen europäischen Schutzstandard gestützt, der es verbietet, dass jemand aufgrund fehlender Dokumente pauschal abgewiesen wird. Auch die verpflichtende Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen wäre mit Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Freiheit) schwer vereinbar. Durch eine pauschale Abweisung verstößt Deutschland zudem gegen seine Verpflichtung aus der europäischen Dublin-III-Verordnung, die vorsieht, dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren geprüft werden muss.
Ein besonders problematischer Punkt ist die immer wieder erhobene Forderung, straffällige Geflüchtete abzuschieben. In einem Rechtsstaat müssen Straftaten juristisch geahndet werden – durch rechtsstaatliche Verfahren und nicht durch willkürliche Abschiebung. Wer Abschiebung als Strafe fordert, ignoriert nicht nur die Grundprinzipien des Rechtsstaats und nimmt in Kauf, dass Menschen in Länder zurückgeschickt werden, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder gar der Tod drohen, sondern schiebt das Problem nur von sich.
Die in dem Gesetzesentwurf skizzierten Abschiebephantasien scheitern nicht nur an der praktischen Durchführung – etwa mangels Rückführungsabkommen mit den Taliban in Afghanistan oder aufgrund fehlender Kapazitäten der Bundespolizei (sowie der Frage, was eine weitreichende Befugniserweiterung für unsere Grundrechte bedeutet) –, sondern sie widersprechen auch dem Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht. Auch ein umfassender Grenzschutz Deutschlands ist mit dem Schengener Grenzkodex unvereinbar, der Grenzkontrollen an europäischen Binnengrenzen nur im Ausnahmefall zulässt.
Die geplante Streichung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zeigt weitere Besorgnisse auf. Studien zeigen, dass die dauerhafte Trennung von Familien großes Leid verursacht und die Integration erschwert. Wer kann sich auf Sprache oder Arbeit konzentrieren, wenn die Sorge um Angehörige belastet? Schon jetzt ist dieser auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt, was ohnehin verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Art. 6 GG schützt Ehe und Familie und damit auch das Recht auf Familienzusammenführung. Damit würde auch das Ziel des „Zustrombegrenzungsgesetzes“ untergraben, da Familiennachzug zur Integration beiträgt und die Strukturen entlastet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits entschieden, dass ein unbefristetes Aussetzen des Familiennachzugs europarechtswidrig ist. Auch die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie (2003/86/EG) betont die Bedeutung der Familienzusammenführung für die soziale und wirtschaftliche Stabilität von Geflüchteten.
Besonders zynisch ist, dass die von diesem Verbot betroffenen Menschen häufig zu den vulnerabelsten Gruppen gehören – Frauen und Kinder, die schutzlos in Kriegs- oder Krisengebieten zurückbleiben müssen. Ein Aussetzen bedeutet dann auch, dass diese Menschen erst recht die Aufnahme von gefährlichen Fluchtrouten in Kauf nehmen und sie in die Arme krimineller Schlepper*innen treiben. In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland geschlechterspezifische Gewalt kein Schutzgrund ist – entgegen der Istanbul-Konvention – ist ihr Schutz, falls sie aus einem vermeintlich sicheren Drittstaat oder Herkunftsland kommen, gemindert. Obwohl sie weiterhin von physischer, psychischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffen sind.
Es gibt ein türkisches Sprichwort, das besagt: Bir deli kuyuya bir taş atmış, kırk akıllı çıkaramamış – „Wenn ein Verrückter den Stein in den Brunnen wirft, dann können 40 Kluge diesen nicht herausholen.“ Ja, wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte in Sachen Migration. Eine Debatte, die ehrlich und auch emotional sein darf, jedoch ohne das vergiftete Dogma einer vermeintlichen Bedrohung durch „Ausländer*innen“. Wir müssen über Probleme und Herausforderungen sprechen, gerade im strukturellen Bereich. Vor allem über finanziell überlastete Kommunen, die hauptsächlich die Bewältigung der Integrationsaufgabe schultern müssen, während sie gleichzeitig andere Aufgaben wahrnehmen. Wenn vermeintlich Geld für Geflüchtete da ist, aber nicht für die Infrastruktur aller Bürger*innen, entstehen Neiddebatten. Darüber müssen wir dringend sprechen. Oder über den Zugang zu psychosozialen Einrichtungen für traumatisierte Menschen. Über die Schaffung von Ausstattung und Kapazitäten dieser Einrichtungen. Über die professionelle Unterstützung von ehrenamtlichen Helfer*innen. Über schnellere Arbeitsgenehmigungen für geflüchtete Menschen. Es braucht nicht nur Intelligente, um den Stein herauszuholen, sondern auch ein empathisches, solidarisches und verständnisvolles Miteinander. Lasst uns gemeinsam anpacken!
