MEHR GELD, MEHR ZEIT – MEINE WAHL!

ver.di macht mobil: Zehntausende Kolleg*innen im ganzen Land beteiligen sich an Warnstreiks und Aktionen.

Zum Start der Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung mit einem Volumen von acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro für Lohnerhöhungen und Zuschläge für besonders belastende Arbeit sowie mehr Zeitsouveränität bekräftigt.

Die erste Runde in den Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist am Freitag (24. Januar 2025) ohne Ergebnis vertagt worden. Die zweite Runde der Tarifverhandlungen findet am 17./18. Februar 2025 in Potsdam statt.  

Die Pressesprecherin Daniela Milutin von ver.di hat uns bzgl. der aktuellen Warnstreiks Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen unsere Fragen beantwortet.

Welche Arbeitsgruppen sind von der Tarifrunde betroffen?

 Daniela Milutin: Verhandelt wird für alle Berufsgruppen, die im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vertreten sind. Das reicht von Tätigkeiten wie der Innenreinigung und Müllwerker*innen über Verwaltungstätigkeiten und medizinisch-technische Berufe, Krankenpflege, Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen bis hin zu IT-Verantwortlichen oder Jurist*innen – um nur einige wenige Berufsgruppen zu nennen. Kurzum: sämtliche Tätigkeiten, die im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen anzutreffen sind. Übrigens einschließlich der Beamt*innen und Pensionäre beim Bund. Denn zu den Forderungen gehört auch die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Pensionäre im Rahmen der Besoldungsgesetzgebung.

Wie ist die aktuelle Situation der Beschäftigten und welche Forderungen hat Ver.di?

 -Aufgrund der äußerst angespannten Personalsituation in weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes und sich weiter abzeichnenden Engpässen infolge des Ausscheidens der Babyboomer-Jahrgänge sind viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes komplett überlastet. Gleichzeitig spüren viele Kolleginnen und Kollegen noch immer die Folgen des Inflationsschubs nach 2022. Dieser Gemengelage versuchen wir mit einem Forderungsmix aus einer Erhöhung im Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich, höheren Zuschlägen für besonders belastende Tätigkeiten und drei zusätzlichen freien Tagen als Ausgleich für die hohe Arbeitsbelastung Rechnung zu tragen. Dazu möchten viele Kolleginnen und Kollegen mehr Zeitsouveränität, was wir mit einem „Meine-Zeit-Konto“ erreichen wollen, auf das zum Beispiel zusätzliche freie Tage oder auch Entgelterhöhungen gebucht werden können. Und für Gewerkschaftsmitglieder fordern wir einen zusätzlichen freien Tag, um ihr Engagement für die demokratische Willensbildung und Mitbestimmung im Betrieb zu honorieren.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro. Ver.di fordert eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde. Warum muss der Mindestlohn deutlich erhöht werden und was bedeutet das in Bezug auf die seit November 2024 geltende EU-Richtlinie? Wer profitiert davon?

 -Für ver.di war es immer wichtig, dass der gesetzliche Mindestlohn kein Armutslohn sein darf, und deshalb oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegen muss. Als armutsgefährdet gilt eine Person, wenn ihr Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens, des sogenannten Medianeinkommens, beträgt. Dies sieht nun auch die Europäische Mindestlohnrichtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU vor, die im Oktober 2022 vom Europäischen Parlament beschlossen wurde. Um diesem 60-Prozent-Ziel zu entsprechen, hätte der gesetzliche Mindestlohn schon bei seiner Einführung im Jahr 2015 eigentlich bei rund 10,60 Euro liegen müssen. Tatsächlich wurde er aber mit nur 8,50 Euro eingeführt. Leider ist es der zuständigen Mindestlohnkommission in den Jahren danach nicht gelungen, den Mindestlohn zügig über das Armutsniveau anzuheben. Deshalb hatte die Regierung eingegriffen und den Mindestlohn zum Oktober 2022 an der Mindestlohnkommission vorbei per Gesetz auf 12,00 Euro erhöht. Damit hatte er erstmalig das 60%-Ziel erreicht. Leider war das nur von kurzer Dauer, bis die hohe Inflation einsetzte, so dass der Mindestlohn wieder real an Wert verlor. Bereits im letzten Jahr hätte der Mindestlohn, um wieder armutsfest zu sein, bei rund 14,60 Euro liegen müssen und in diesem Jahr sind es rund 15 Euro. Also genau das, was ver.di fordert.

Welche Forderungen hat ver.di zum internationalen Weltfrauentag? 

-Der diesjährige Weltfrauentag steht unter dem Motto: Machen, was nötig ist – Gleichstellung jetzt! ver.di richtet in diesem Zusammenhang klare Forderungen an die künftige Bundesregierung und fordert, dass diese bei allen künftigen politischen Vorhaben prüft, ob und wie die Gesetze zum Abbau der Benachteiligung von Frauen beitragen und dass Strukturen beseitigt werden, die Frauen benachteiligen. Konkret müssen vor allem Schritte unternommen werden, um Lohngerechtigkeit zu schaffen durch gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit sowie bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen, auch in den Berufen, in denen viele Frauen arbeiten. Es müssen Eltern entlastet werden durch gute Kinderbetreuung, auf die man sich verlassen kann, und eine faire Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern. Es müssen Pflegende unterstützt werden durch Angebote, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern, sowie eine finanzielle Leistung für Menschen, die aufgrund von Pflegeverantwortung ihre Arbeitszeit reduzieren. Und es muss ein Gewaltschutz sichergestellt sein durch einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz für Betroffene, eine sichere Finanzierung von Frauenhäusern und Hilfsangebote. Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen.

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