Online-Seminar: Istanbul-Konvention

Der Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland und DaMigra veranstalteten gemeinsam zum Thema Istanbul-Konvention, für die Frauen in Baden-Württemberg ein Webinar. Insgesamt kamen im Süden 27 Frauen zusammen um sich über die Istanbul-Konvention zu informieren und anschließend darüber zu diskutieren. Elif Cigdem Artan, Projekt Referentin von DaMigra und Ekin Polat, Regionalkoordinatorin von DaMigra führten durch das Programm. 

Mit einem Vortrag vermittelte E. C. Artan den Inhalt und die Bedeutung der Istanbul-Konvention. Dabei berichtete sie über die zentralen Punkte der Istanbul-Konvention: Prävention, Schutz, Strafverfolgung, integrierte Maßnahmen. Des Weiteren ging sie näher auf die verschiedenen Gewaltformen ein, die in der Istanbul-Konvention ausführlich benannt werden und den Schutzbedarf, den insbesondere z.B. Migrantinnen und geflüchtete Frauen haben. E.C. Artan erläuterte die Kontrolle der Umsetzung der Istanbul-Konvention, indem die Einhaltung der im Übereinkommen festgelegten Forderungen von einem Monitoring-Mechanismus namens GREVIO (eine Gruppe von Experten, die sich einsetzen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt) überprüft wird. Dabei sollten auch die Erfahrungen der NGOs eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere die Situation von Migrantinnen und geflüchteten Frauen stellt sich als kompliziert dar, da in Deutschland die Istanbul-Konvention mit Vorbehalten umgesetzt wird. Somit erschwert es sich z.B. für Frauen, die durch die Eheschließung nach Deutschland eingereist sind und von häuslicher Gewalt betroffen sind, eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, unabhängig von der Ehedauer. Anschließend berichteten uns Elif Cigdem Artan und Ekin Polat diesbezüglich über ihre Arbeit bei DaMigra. Mit Konferenzen und Infoveranstaltungen wurde aus verschiedenen Perspektiven über die Istanbul-Konvention diskutiert und dokumentiert. Infomaterial und Dokumentationen in verschiedenen Sprachen sollen folgen.

Im zweiten Teil konnte die Frauen anhand eines Fallbeispiels, sich darüber austauschen und diskutieren, welche Form der Gewalt die Frau im Beispiel erlebt hatte, welche Schutzformen sie brauchte und wie die Istanbul-Konvention Frauen schützen kann.

Im letzten Teil ging es um die Arbeit vor Ort in den jeweiligen Ortsgruppen und die Möglichkeit der Kooperationsarbeit mit z.B. anderen Institutionen und Gleichstellungsbeauftragten. Wie wird das Thema vor Ort diskutiert? Gibt es Gremien wo wir uns als Frauenverband und unseren Forderungen zu diesem Thema einbringen können? Können wir auf der Landesebene Kontakte knüpfen, unter anderem zu Parteien und dort unsere Forderungen einbringen? Mit diesen Fragen wollen wir uns beschäftigen und baldmöglichst bei einem weiteren Webinar zusammenkommen um diese Arbeit fortzuführen. Nach ca. zwei sehr informativen und anregenden Stunden endete das Webinar.