Schutz vor Gewalt für alle Frauen*, unabhängig vom Aufenthaltsstatus

 

Quelle: www.damigra.de

 

Am 01.02. tritt die Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen* (Istanbul Konvention) für Deutschland in Kraft. Wir begrüßen dies als wichtigen Schritt um Frauen* vor Gewalt zu schützen und weitere Gewalt gegen Frauen* zu verhindern.

Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und zum Schutz der Betroffenen.

Ziel der Konvention sollte es sein, dass diese umfassenden Verpflichtungen für alle Frauen* gelten, unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort oder Aufenthaltsstatus, auch für neuzugewanderte Migrantinnen*. Dies ist in Deutschland jedoch nicht der Fall. Die Bundesregierung hat bei der Ratifizierung der Konvention zwei Vorbehalte eingelegt; diese betreffen aufenthaltsrechtliche Regelungen und schränken die Rechte von gewaltbetroffenen Migrantinnen* oder geflüchteten Frauen* ein.

Als ein Land, in dem die Fallzahlen von Gewalt gegen Frauen* nach wie vor sehr hoch sind, sollte Deutschland die von der Konvention vorgesehenen Standards nicht durch Vorbehalte unterminieren. „Dies setzt falsche Signale und umgeht mehr noch den Rechtsschutz für geflüchtete Frauen*, der Frauen* ohne Migrations- und Fluchtgeschichte selbstverständlich zusteht. Das reformierte Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ ist in der Bundesrepublik dadurch nicht für alle Frauen* immer, überall und ausnahmslos durchsetzbar“ so Dr. Delal Atmaca für DaMigra.

Die Istanbulkonvention ist das erste völkerrechtlich bindende Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* im europäischen Raum und wurde daher von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen als Meilenstein begrüßt. „Wir fordern daher dringend, die aufenthaltsrechtliche Situation von gewaltbetroffenen Migrantinnen* zu stärken um ihnen die durch die Konvention vorgeschriebenen Rechte auf Schutz vor Gewalt zuzusichern. Konkret ist es notwendig die dreijährige Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels aufzuheben.“ so Dorothee Thiering vom Vorstand des KOK.

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