Mehr Schutz vor Genitalverstümmelung

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Mehr Schutz vor Genitalverstümmelung

 

23gJunge Frauen sollen besser vor Genitalverstümmelungen im Ausland geschützt werden. Dies sieht eine Gesetzesänderung des Bundeskabinetts vor, die am vergangenen Freitag beschlossen wurde. Danach soll es künftig die Möglichkeit geben, den Pass zu entziehen, wenn Mädchen oder Frauen ins Ausland gebracht werden sollen, um dort beschnitten zu werden.

“Weibliche Genitalverstümmelung verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid bei den betroffenen Mädchen und Frauen. Deshalb muss Genitalverstümmelung verhindert werden”, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Mit der Gesetzesänderung soll gegen sogenannte „Ferienbeschneidungen“ vorgegangen werden, bei denen Familien in ihre Herkunftsländer reisen, um dort ihre Töchter beschneiden zu lassen. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland mindestens 30.000 Frauen und Mädchen, die beschnitten wurden. Nichtregierungsorganisationen gehen der Funke-Mediengruppe zufolge davon aus, dass 5.000 in Deutschland lebende Mädchen von einer Beschneidung bedroht sind.

Mindestens ein Jahr Gefängnis für Genitalverstümmelung
In Deutschland sind Beschneidungen von Frauen und Mädchen verboten und werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet. Unabhängig vom jeweiligen Gesetz eines anderen Staates gilt das deutsche Strafrecht auch für deutsche StaatsbürgerInnen, die im Ausland eine Genitalverstümmelung an einer Frau durchführen, bzw. schützt das Gesetz auch Frauen, die im Ausland genitalverstümmelt werden und die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Das Bundesfrauenministerium hat für Anfang 2017 eine Studie angekündigt, aus der hervorgeht, wie viele Frauen und Mädchen in Deutschland von Genitalverstümmelung betroffen bzw. bedroht sind.

Quelle: frauenrat.de